allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1. Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Kontaktaufnahme zwischen der Deugefin GmbH und dem Kunden. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen der Deugefin GmbH und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Dienstleistungen, einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens zum Inhalt haben. Als Kunden gelten im Rahmen dieser AGB auch die Besucher unserer Internetseiten. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbereiche, wie zum Beispiel Deugefair.de, gesonderte Geschäftsbedingungen.
(2) Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsverbindungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird.
(3) Bei Verträgen zwischen der Deugefin GmbH und dem Kunden, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen insoweit, als sie den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegen stehen.
§ 2. Gegenstand
(1) Gegenstand des/der Vertrages/Verträge ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter der Deugefin GmbH im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl der dienstleistenden Mitarbeiter bleibt der Deugefin GmbH vorbehalten. Die Deugefin GmbH darf sich auch freier Mitarbeiter und Subunternehmer bedienen. Der Auftrag/Vertrag erstreckt sich, soweit sich nicht aus seiner Natur etwas anderes ergibt oder anderweitige schriftliche Vereinbarungen getroffen worden sind, nicht auf die Prüfung allgemein rechtlicher sowie steuerlicher Fragen.
(2) Der Deugefin GmbH steht es frei, bei Geschäftskunden Dienstleister/Unternehmensberater/Steuerberater nach seinem Ermessen einzuschalten.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch. Der Kunde stimmt zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation auch in Textform i.S.d. § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), ggf. auch unter Verwendung von Signatursoftware wie „DocuSign“ oder vergleichbaren Programmen erfolgen kann.
§ 3.1 Leistungsumfang und Ausführung des Vertrages Geschäftsbereich Immobilienfinanzierung
Geschäftszweck der Deugefin GmbH, Geschäftsbereich Immobilienfinanzierung, ist die Vermittlung von Vertragsabschlüssen im Bereich der privaten Baufinanzierung. Der Kunde teilt über das Internet/Homepage, postalisch, per Fax, telefonisch oder persönlich die erforderlichen Daten bezüglich der von ihm gewünschten Leistungen in Form einer Anfrage mit. Die Anforderung eines Baufinanzierungsvorschlags ist unverbindlich. Dem Kunden entstehen dadurch keine Kosten oder Verpflichtungen gegenüber der Deugefin GmbH oder Dritten. Auf die Anfrage von Kunden über eine Immobilienfinanzierung werden Konditionsauskünfte von Baufinanzierungspartnern, wie Banken oder Versicherungen, zur Verfügung gestellt. Dem Kunden werden ein oder mehrere freibleibende Vorschläge zur Baufinanzierung übermittelt. Die Deugefin GmbH ist in der Auswahl der mit ihr kooperierenden Baufinanzierungspartner, der von diesen angebotenen Finanzdienstleistungen und der Verfahren zur Ermittlung der für die einzelne Anfrage einer Immobilienfinanzierung in Betracht kommenden Baufinanzierungsanbieter frei. Die Deugefin GmbH leitet die Baufinanzierungsanfrage des Kunden nur an Finanzierungspartner weiter, sofern ihr das unterzeichnete Konditionenangebot sowie die erforderlichen Unterlagen und Informationen durch den Kunden fristgerecht eingereicht wurden. Die Deugefin GmbH begleitet den Kunden bei der Baufinanzierung grundsätzlich bis zum Abschluss des Darlehensvertrages mit dem Baufinanzierungspartner sowie darüber hinaus.
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Die Deugefin GmbH wird nur auf Basis eines von der vom der Deugefin GmbH schriftlich bestätigten Auftrages oder eines abgeschlossenen Vertrages tätig, in denen die zu erbringenden Leistungen nebst Zeitablauf definiert sind. Hierbei hat der Auftraggeber die definierte Leistung und von der Deugefin GmbH vorgehaltene Arbeitskapazität in jedem Fall abzurufen. Die nach Vertragsabschluss definierte Beratungsleistungs- und Vermittlungsleistungen und die Bereitstellung der Ressourcen durch die Deugefin GmbH sind auch bei Nichtabrufung durch den Auftraggeber uneingeschränkt fällig und zahlbar. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterung der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen zwingend der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 3.2 Leistungsumfang und Ausführung des Vertrages Geschäftsbereich Kreditvermittlung
Geschäftszweck der Deugefin GmbH, Geschäftsbereich Kreditvermittlung, ist die Vermittlung von Vertragsabschlüssen im Bereich der privaten Verbraucherkredite. Der Kunde teilt über das Internet/Homepage, postalisch, per Fax, telefonisch oder persönlich die erforderlichen Daten bezüglich der von ihm gewünschten Leistungen in Form einer Anfrage mit. Die Anforderung eines Kreditvorschlags ist unverbindlich. Dem Kunden entstehen dadurch keine Kosten oder Verpflichtungen gegenüber der Deugefin GmbH oder Dritten. Auf die Anfrage von Kunden über einen Verbraucherkredit werden Konditionsauskünfte von Kreditpartnern, wie Banken oder Versicherungen, zur Verfügung gestellt. Dem Kunden werden ein oder mehrere freibleibende Vorschläge zum gewünschten Verbraucherkredit über die Online-Rechner der Homepage angezeigt. Die Deugefin GmbH ist in der Auswahl der mit ihr kooperierenden Kreditpartner frei, beschränkt sich aber auf die Kreditinstitute, die ihre Rechenkerne in den veröffentlichten Online-Rechnern zur Verfügung gestellt haben. Die Deugefin GmbH hat vor diesem Hintergrund keinen Einfluss auf das Ergebnis und kann auf den Beratungsprozess nur Einfluss nehmen, wenn der Kunde die Deugefin GmbH wie vorerwähnt, kontaktiert.
§ 3.3 Leistungsumfang und Ausführung des Vertrages Geschäftsbereich Geschäftskreditvermittlung
Geschäftszweck der Deugefin GmbH, Geschäftsbereich Geschäftskreditvermittlung, ist die Vermittlung von Vertragsabschlüssen im Bereich der geschäftlichen Darlehensmöglichkeiten. Der Kunde teilt über das Internet/Homepage, postalisch, per Fax, telefonisch oder persönlich die erforderlichen Daten bezüglich der von ihm gewünschten Leistungen in Form einer Anfrage mit. Auf die Anfrage von Kunden über einen Geschäftskredit werden Konditionsauskünfte von Kreditpartnern, wie Banken oder Versicherungen, oder über Kooperationspartner eingeholt. Dem Kunden werden, nach Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung, ein oder mehrere freibleibende Vorschläge zum gewünschten Geschäftskredit zur Verfügung gestellt. Die Deugefin GmbH ist in der Auswahl der mit ihr kooperierenden Kreditpartner frei, beschränkt sich bei Kreditinstituten aber auf die Unternehmen, die i.d.R. Angebote zu selbstständigen Kunden (KMU) abgeben. Die Deugefin GmbH hat vor diesem Hintergrund Einfluss auf das Ergebnis und kann auf den Beratungsprozess maßgeblichen Einfluss nehmen. Durch Kooperation mit andern Kreditvermittlungsunternehmen und Unternehmensberatern, kann i.d.R. eine zeitnahe Entscheidung über die in eine Beratung einzubeziehenden Kreditgeber getroffen werden.
§ 4. Konditionsermittlung
(1) Die Deugefin GmbH ist stets bestrebt, den Kunden die günstigsten Konditionen zu vermitteln, dennoch kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass sämtliche Anbieter von Kreditmitteln in die Auswahl des Darlehensangebots einbezogen werden. Die auf den Internetseiten der Deugefin GmbH benannten Darlehenskonditionen dienen der ersten Orientierung und fußen auf marktbasierenden Beispiel-Annahmen. Die endgültige Darlehenskonditionen, die vom Kreditgeber zugesagt werden, können von den auf den Internetseiten der Deugefin GmbH angezeigten Kondition abweichen.
(2) Trotz eingehender Prüfung können die endgültigen Angebote der Finanzierungspartner infolge individueller Konstellationen im Einzelfall von den Tarifen oder Bedingungen, die von der Deugefin GmbH errechnet und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, abweichen. Für Inhalt und Korrektheit der Angebote sind ausschließlich die Finanzierungspartner/Kreditinstitute verantwortlich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzierungspartner/Kreditinstitute der Deugefin GmbH jederzeit berechtigt sind, ihre Konditionen und Angebote vor Vertragsschluss zu verändern, ohne dass es hierzu einer Begründung bedarf und die Deugefin GmbH darauf Einfluss nehmen kann.
(3) Dem Interessenten obliegt die Sorge für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der Finanzierungsanfrage gemachten Angaben.
(4) Die Deugefin GmbH ist im Falle vorsätzlich falscher, unvollständiger oder irreführender Angaben des Kunden berechtigt, die Finanzierungsanfrage nicht zu bearbeiten und gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.
§ 5. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Die Deugefin GmbH benötigt für die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung seiner Dienstleistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben zu können.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, der Deugefin GmbH alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen und die Deugefin GmbH von allen Umständen, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.
(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann die Deugefin GmbH ungeprüft zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten der Deugefin GmbH gemäß den Definitionen des Vertrages in inhaltlicher, zeitlicher, erfüllungstechnischer Sicht uneingeschränkt zu unterstützen.
(5) Der Auftraggeber stellt nach Erfordernis Arbeitsräume für Mitarbeiter der Deugefin GmbH einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung. Dies gilt nur für notwendige Bearbeitungszeiten in den Geschäftsräumen des Auftraggebers.
(6) Der Auftraggeber benennt eine Kontaktperson, die den Mitarbeitern der Deugefin GmbH während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht. Die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind.
(7) Der Auftraggeber gewährleistet uneingeschränkt, dass die im Rahmen des Auftrages der Deugefin GmbH gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Businesspläne, Studien, Aufstellungen sowie Berechnungen, Präsentationen jeglicher Art, Gutachten und sonstigen Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
§ 6.1 Vergütung von Vermittlungsleistungen für Privatkredite und private Baufinanzierungen
Die Leistungen der Deugefin GmbH sind für Kunden unentgeltlich. Die Deugefin GmbH weist ausdrücklich daraufhin, dass Vergütungen für die Vermittlungstätigkeit direkt vom jeweiligen Finanzdienstleistungsanbieter an die Deugefin GmbH geleistet werden.
§ 6.2 Vergütung bei Geschäftskrediten
(1) Sämtliche von der Deugefin GmbH erbrachten Leistungen für gewerbliche Kredite (insbesondere Aktenstudium, Vorbereitung und Durchführung von Besprechungen, Ausarbeitung von Beratungskonzepten, Besprechungen mit Banken, Fahrzeiten) werden nach Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes von 230,- EUR zzgl. 19 % MwSt. verrechnet, wobei als kleinste Verrechnungseinheit eine 1/2 Stunde vereinbart wird. Der Tagessatz beträgt 1.950,00 EUR zzgl. 19 % MwSt.
(2) Die Deugefin GmbH ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen, bzw. wöchentliche oder monatliche Abrechnung. Die Vorkasse wird mit dem Endhonorar verrechnet, ist aber innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig und zahlbar.
(3) Fahrtkosten und Tagesdiäten werden entsprechend den steuerlich anrechenbaren Sätzen weiterverrechnet und gelten grundsätzlich zzgl. ges. MwSt. von derzeit 19%.
(3) Sämtliche Nebenkosten insbesondere für Telefonate und Kopien werden pauschal mit 10 % des Honorars gemäß Abs. 1 in Rechnung gestellt.
(4) Die Vergütung des Kunden ist sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen, die sich über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen erstrecken, ist die Deugefin GmbH berechtigt, die Vergütung monatlich in Rechnung zu stellen. Im Fall des Zahlungsverzugs ist die Deugefin GmbH gem. §§284, 288 BGB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5,0 % über dem Basiszins für die Hauptforderung p.a. zu verlangen, ungeachtet der Geltendmachung weitern Schadens. Ferner verpflichtet sich der Kunde, im Fall des Zahlungsverzugs die mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts bzw. Inkassobüros verbundenen Inkassokosten zu bezahlen.
(5) Eine Aufrechnung etwaiger Gegenforderungen des Auftraggebers mit Forderungen der Deugefin GmbH ist ausgeschlossen. Etwaige Gegenforderungen sind separat rechtskräftig festzustellen bzw. müssen von der Deugefin GmbH unbestritten schriftlich anerkannt sein. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers wegen Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen sind ausgeschlossen.
(6) Aus einer Einschaltung Dritter können zusätzliche Kosten entstehen. Diese Kosten sind nicht mit der vereinbarten Kunden-Vergütung an die Deugefin GmbH abgedeckt. Die eingeschalteten Dritten werden vor der Beauftragung ihre Kosten offen legen. Der Einschaltung Dritter wird vom Kunden nicht widersprochen.
§ 7. Laufende Betreuung
(1) Wird eine ausdrückliche Vereinbarung zur laufenden Beratung abgeschlossen, gilt diese Vereinbarung zwischen Deugefin GmbH und dem Kunden auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals aufgekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Die Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung wird durch Abs. 1 nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
(a) über das Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrags vorliegt und der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt;
(b) der Kunde mit einer Zahlung aufgrund dieses Vertrags auch nach schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest einer Woche gegenüber dem ursprünglichen Zahlungstermin um mehr als vier Wochen in Verzug ist;
(c) sonstige wesentliche Vertragsverletzungen.
§ 8. Mitteilungen an den Kunden
(1) Die Erteilung von Vermittlungsaufträgen hat schriftlich nach vorheriger Beratung durch die Deugefin GmbH zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen mittels Telefon, Telefax oder E-Mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde sein Einverständnis damit ausdrücklich und schriftlich erklärt. E-Mails gelten als schriftliche Erklärung.
(2) Die Deugefin GmbH ist verpflichtet, Vermittlungsaufträge des Kunden unverzüglich durchzuführen. Die Verpflichtung zum unverzüglichen Durchführen des Auftrags besteht dann nicht, wenn die Deugefin GmbH auf Grund höherer Gewalt an der Durchführung gehindert ist, oder die notwendigen Unterlagen zur Kreditbewertung vom Kunden nicht vollständig zur Verfügung gestellt wurden. Maßgeblich zur ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung ist eine vollständig aufgearbeitete Kreditakte. Ist das Durchführen eines Vermittlungsauftrags von Seiten der Bankpartner/Kreditinstitute nicht möglich, hat die Deugefin GmbH den Kunden hievon ehest möglich zu informieren.
(3) Die Deugefin GmbH ist verpflichtet, den Kunden über die Ergebnisse seiner Tätigkeit laufend – je nach Sachlage – einen Bericht zu erstatten und dem Kunden alle relevanten Urkunden zu übermitteln.
(4) Als Zustelladresse gilt die der Deugefin GmbH zuletzt bekannt gegebene Adresse.
(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt die Deugefin GmbH eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. E-Mails gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Einlangens bei der Deugefin GmbH als zugestellt.
§ 9. Urheberrechte
Der Kunde anerkennt, dass jedes von der Deugefin GmbH erstellte Konzept ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Vervielfältigungen, Verbreitungen, Änderungen der Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Deugefin GmbH.
§ 10. Offenlegung von Unterlagen, Haftung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen und Unterlagen, die für eine korrekte Erfüllung des Auftrags durch die Deugefin GmbH erforderlich sind, wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch die Deugefin GmbH möglich ist.
(2) Die Deugefin GmbH ist verpflichtet, auf Grundlage der ihm übermittelten Informationen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Kunden die entsprechenden Schlussfolgerungen zu treffen und das Konzept zu erstellen. Die Deugefin GmbH trifft keine Haftung, wenn vom Kunden Informationen oder Auskünfte nicht erteilt werden, die für das Beratungskonzept maßgeblich sind.
(3) Die Deugefin GmbH haftet für allfällige Schäden des Kunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn. Für Konsumenten i.S.d. Verbraucherschutzes gilt diese Bestimmung nur dann, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wurden.
(4) Für Schadenersatzansprüche gilt ferner eine Haftungsbeschränkung in Höhe der Vergütung, die der Deugefin GmbH in den vergangenen sechs Monaten vor Eintritt des Schadenfalls vom Kunden ausgezahlt wurden; die Haftung ist jedenfalls mit der Höchstsumme von EUR 25.000,- begrenzt. Sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinn des Verbraucherschutzgesetzes ist, müssen Schadenersatzansprüche gegen die Deugefin GmbH innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
(5) Aufgrund des anwachsenden Umfangs der Fachliteratur gehört es nicht zum Inhalt der Dienstleistungen, aktive Nachforschungen in der Fachliteratur anzustellen, es sei denn, dass dies vom Kunden ausdrücklich gewünscht ist.
(6) Die Deugefin GmbH ist nicht verpflichtet, zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, sondern verwendet den von einem Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut nach dem Kapitalmarktgesetz oder dem Investmentfondsgesetz auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüften Prospekt und haftet daher unbeschadet der Bestimmung des VerkProspG, BGB, StGB nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit des geprüften Prospekts. Ferner kann die Deugefin GmbH davon ausgehen, dass überlassene Unterlagen vom Kunden, dessen Firma bzw. dessen Steuerberater inhaltlich geprüft sind und korrekt dargelegt wurden. Eine Prüfungspflicht durch die Deugefin GmbH entsteht nicht. Fehlberatungen aus dem daraus entstehenden Schaden gehen nicht zu Lasten der Deugefin GmbH.
(7) Die Deugefin GmbH ist kein Steuerberater und ist daher nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die empfohlene Veranlagungsform auch die für den Kunde steuerlich günstigste ist. Dem Kunden wird empfohlen, sich über die steuerlichen Folgen seiner Veranlagung selbst mit seinem Steuerberater in Verbindung setzen.
§ 11. Vertraulichkeit, Datenschutz
(1) Die Deugefin GmbH ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Sie ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu übertragen. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
(2) Der Kunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten einverstanden.
§ 12. Vollmachtserteilung
(1) Durch diese Allgemeinen Auftragsbedingungen bevollmächtigt der Kunde die Deugefin GmbH alle Unterlagen, die mit der Erfüllung dieses Auftrags im Zusammenhang stehen, einzusehen und Kopien hiervon zu erstellen.
(2) Sofern dies im Einzelfall notwendig ist, wird der Kunde dem der Deugefin GmbH ferner bevollmächtigen, in seinem Namen Auskünfte über Konto-und Depotstände sowie Kreditkonten bei Banken abzufragen, und diese Institute gegenüber der Deugefin GmbH vom Daten- und Bankgeheimnis entbinden.
(3) Wenn zur Durchführung des Auftrages an die Deugefin GmbH weitere Dienstleister einzuschalten sind, bzw. Unterlagen zur Durchführung weitergeleitet werden müssen, die im Zusammenhang mit der Auftragserledigung stehen, so erteilt der Kunden hierfür Zustimmung.
(4) Der Deugefin GmbH steht es gemäß § 2 frei, Dienstleister/Unternehmensberater/Steuerberater nach seinem Ermessen einzuschalten. Die Vollmachtserteilung erstreckt sich ebenfalls auf Untermandate, die Deugefin GmbH zur Durchführung seines Auftrages vergibt.
§ 13. Rücktrittsrechte des Kunden
(1) Gemäß Verbraucherschutzgesetz ist der Kunden berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen. Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht für Geschäftskunden (B2B Kunden).
(2) Dieses Rücktrittsrecht steht dem Kunden gemäß § 12 Abs. 2 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) bei Geschäften über Veranlagungen an in- und ausländischen Kapitalanlagefonds auch dann zu, wenn der Kunden die geschäftliche Verbindung angebahnt oder zur Aufsuchung durch den Auftragnehmer oder zum Vertragsabschluss aufgefordert hat.
(3) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn er innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist abgesendet wird.
§ 14. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Gebot der Schriftlichkeit selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(3) Die Verträge zwischen der Deugefin GmbH und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Münster – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich das sachlich zuständige Gericht. Die Deugefin GmbH ist berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen zuständigen Gericht einzubringen.
Diese AGB sind gültig ab 08.2022
Copyright © 2022 | Deugefin GmbH