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Information zur Gewerbekrditvergabe

Warum Kreditvermittler notwendig sind

Ein Kreditvermittler bzw. Kreditberater bereitet nicht nur die Unterlagen für eine Bank oder einen Investor auf, sondern er findet i.d.R. die Story, die eine Bank oder ein Investor auf Grundlage des Vorhaben hören will. Die Unterlagen, die Gespräche mit dem Kreditsuchenden und die Erfahrung aus den vergangenen Jahren, welche Bank oder welcher Geldgeber wann Interesse bekommt, ist der Schlüssel zur erfolgreichen Darlehensvergabe. Das ist unser Job….

Gewerbe- oder Firmenkredit

Kapitalgesellschaften, als auch an Einzelunternehmer oder Freiberufler können Firmenkredite bzw. Gewerbekredite erhalten. Auch für Existenzgründer gibt es teilweise spezielle Kreditfinanzierungen. Der Einsatz dieser bilanziell geführten Fremdmittel kann variieren. Betriebsmittelinvestitionen, der Erwerb von Betriebsausstattungen, laufende Kosten (Miete, Gehaltszahlungen etc.) sind für eine Kreditvergabe möglich. Allerdings hängt das stark von der Ausprägung bzw. der Branche des Unternehmens ab. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Vergabe von Krediten an diese Klientel maßgeblich vom Verlauf der letzten Jahre oder, bei Gründern, vom Businessplan abhängig ist.

Typische Finanzierungsgründe sind zu Beispiel:

  1. Anschaffung von neuen Maschinen (darauf sichert sich die Bank i.d.R.)
  2. Anschaffung von Büroausstattung (im Normalfall eine Standard-Gewerbefinanzierung)
  3. Erweiterung des Betriebs (klassische Gewerbefinanzierung)
  4. Finanzierung von Gehältern und Mieten (hier schaut die Bank ganz genau hin)
  5. Überbrückung von Liquiditätsengpässen (hier sind Bank sehr individuell)
  6. Vorfinanzierung von größeren Aufträgen (Auftragsfinanzierungen sind i.d.R. Standard)
 

Zinsen

Ganz klar Bonitätsabhängig. Grundsätzlich gilt: Je länger das Gewerbe schon besteht und je konstanter dabei die Erträge sind, desto günstiger fallen die Zinsen aus. Wer als Unternehmer/in zusätzliche Sicherheiten einbringt – z.B. Ausfallbürgschaften durch den Unternehmer oder ein Patronat – kann mit einem niedrigeren Zins rechnen.

Bei Unternehmerkrediten gibt es allerdings viele Kreditprogramme am Markt. So werden i.d.R. feste Zinsen bei langfristigen Kreditarrangements vereinbart. Das schafft Planungssicherheit. Allerdings sind bei Zwischenfinanzierungen von Forderungen oder Lagerfinanzierungen feste Zinsen nicht unbedingt Standard. Überbrückungskredite z.B. können stark abweichende Strukturen aufweisen, da sie meist nur kurzfristig (z.B. bis 12 Monate) vergeben werden. Hier werden nicht nur erheblich höhere Zinssätze gefordert, da diese Mittel i.d.R. nicht besichert werden. Je nach Angebot hat man sich als Unternehmer/in dadurch andere Vorteile erkauft. So werden in einigen Fällen keine Vorfälligkeitsentschädigungen fällig bei vorzeitiger Tilgung bzw. Teiltilgung, teilweise braucht der Unternehmer nur Zinsen auf den abgerufenen Kredit-Teil zahlen. Oder beides.

Bankseitig

Mit dem Nachweis Ihrer gewerblichen Tätigkeit, können Gewerbetreibende und Freiberufler zu speziellen Konditionen Kreditmittel beantragen. I.d.R. sind für die Vergabe des Gewerbekredits folgende Unterlagen maßgeblich und der Bank einzureichen:

Vorlage zwei vollständiger Jahresabschlüsse mit der

  • Gewinn- und Verlustrechnung (G+V)
  • Geschäfts- oder Businesspläne
  • BWA aus dem laufenden Wirtschaftsjahr
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Übersicht laufender Kredite
  • Bankenspiegel
  • Nachweise über Einkommen aus Kapitalanlagen (Zinsen, Dividenden etc.)
  • Übersicht laufender Zahlungen (Unterhalt, Miete, private Altersvorsorge)
 

Egal ob Gewerbetreibender oder Freiberufler,

wie bei einem Privatkredit bei Angestellten wird die Bonität geprüft über Auskunfteien und die Schufa. Sollten negative SCHUFA-Einträge wie eine Eidesstattliche Versicherung, Insolvenz, Pfändung oder ähnliches vorliegen und wie das Risiko sowie die Zukunftsaussichten für das Geschäft in der jeweiligen Branche sind und ob die Projektierung oder Ertragsplanung realistisch bzw. nachvollziehbar ist.

Die Vorbereitung macht den Unterschied.

Kennen Sie Ihr Unternehmen und glauben Sie an eine Zukunft. Das zu präsentieren ist die Aufgabe des Unternehmers. Bonitätsrelevante Punkte selbstkritisch prüfen und so weit wie möglich optimal und transparent präsentieren. Dabei ist die Entwicklung und die Finanzlage des Unternehmens wichtig. Genauso wichtig ist die Zukunft des Gewerbes. Sie wird teilweise als wichtiger erachtet als das was war. Liegen Aufträge vor, kann mit Geldeingang gerechnet werden und vor allem wann. Wie hat sich der Unternehmer auf die Zukunft vorbereitet uvm.

Das sind die maßgeblichen Kriterien für die Vergabe eines Gewerbekredites und, natürlich der Zins-Konditionen. Mit Risikoaufschlägen ist zu rechnen, wenn die Bonität nicht den Erwartungen der Bank entspricht. D.h. das Risikoverhältnis zwischen Kredit bzw. Kredit-Höhe und Bonität und der verwertbaren Sicherheiten passt nicht in das Schema der Bank. Grundsätzlich gilt: Höheres Risiko für die Bank, schlechtere Rahmenbedingungen für den Unternehmer. Das geht bis zur Kredit-Verweigerung.

Die Umsetzung der EU-Bankenregulierungsvorschriften „Basel III“ seit dem Jahr 2013 hat auch die Kreditvergabe insbesondere bei Gewerbekrediten stark beeinflusst. Diese Vorschriften sollen Banken nach der letzten Finanzmarktkrise noch stärker vor Insolvenzen schützten und damit schlussendlich die Kunden. Die Bankenaufsicht fordert über diese Regulierung höhere Rücklagen beim Eigenkapital der Banken. Die dadurch je nach Kreditrisiko höheren Kapitalpuffer und Anforderungen bedeuten letztlich eine strengere Bonitätsprüfung und höhere Zinskosten für Kreditnehmer.

Besondere Sicherheiten hat der Gewerbetreibende für seinen Gewerbekredit i.d.R. zu erbringen. Hier ganz weit vorne, die Ausfallbürgschaft. Bei nicht oder nicht ausreichend vorhandenem Eigenkapital oder entsprechender Sicherheiten kann die Ausfallbürgschaft einer Bürgschaftsbank helfen. Banken oder Sparkassen akzeptieren diese Ausfallbürgschaften oftmals Sicherheit. Ausfallbürgschaften von Bürgschaftsbanken werden in den jeweiligen Bundesländern vergeben, in denen das Unternehmen ansässig ist. Eine Ausfallbürgschaft ist für die Banken sehr wichtig, da diese als zusätzliche Kapitalabsicherung dient. Jedoch sind hierfür die sogenannten Aval Gebühren zu beglichen. AVAL, im weiteren Sinn Bankaval oder Avalkredit genannt, beschreibt im Bankwesen eine Übernahme von Garantien, Bürgschaften sowie eventuellen Verbindlichkeiten von Seiten eines Kreditinstituts. Eine Ausfallbürgschaft wird üblicherweise nicht von einer privaten Person. So kann die örtliche Kommune einspringen, wenn sie den Unternehmens-Erhalt vor Ort sichern möchte.

Diese Bürgschaften richten sich an kleine und mittelständische Unternehmer (KMU) sowie Freiberufler ohne die erforderlichen Sicherheiten. Dabei bürgen die sog. Bürgschaftsbanken gegenüber der finanzierenden Bank, meist der Hausbank. Diese kann so trotzdem einen marktüblichen Bankkredit oder Förderkredit vergeben. Hintergrund für die kreditgebende Bank: Nach erfolgloser Einforderung vergebener Mittel, wird die Bank als letztes Mittel auf die Ausfallbürgschaft zugreifen. Dann erfüllt die Bürgschaftsbank alle weiteren vertraglichen Verpflichtungen für den Schuldner. Gewerbekredite für Sanierungen von Unternehmen werden in aller Regel nicht von den Bürgschaftsbanken verbürgt.

Gerade eine Gewerbefinanzierung ohne Eigenkapital oder mit nur sehr wenig eigenen Mitteln ist immer wieder ein Thema bei StartUp-Unternehmen. Auch Unternehmensgründer aus weniger traditionellen Branchen, deren zukünftige Entwicklung Kreditgeber eher als „schwierig“ oder wenig berechenbar ansehen, suchen nach entsprechenden Kreditangeboten. Immerhin gibt es in Deutschland weit mehr als 1.000 Förderprogramme für Unternehmer oder Freiberufler, die wenig oder kaum Eigenkapital einbringen können. Die dabei bereitgestellten Fördermittel können zu den unterschiedlichsten Zwecken verwendet werden. Wer also als Unternehmensgründer oder Freiberufler einen Gewerbekredit ohne Eigenkapital sucht, dem bieten sich insbesondere diese Alternativen an:

  • staatliche Fördermittel der KfW Bankengruppe
  • Bürgschaft einer Bürgschaftsbank bei geringen Sicherheiten
  • Darlehen der Förderkreditinstitute der Bundesländer
  • Kredit von Privatinvestoren
  • Mezzanine-Kapital
  • Crowdfunding
 

Die Angebote der KfW-Bankengruppe sind die Bekanntesten. Dabei vergibt die Förderbank speziell an Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen das sogenannte KfW-Start Geld als Gewerbekredit. Es kann bis zu fünf Jahre nach einer Gründung in Höhe von maximal 100.000 Euro beantragt werden. Das Besondere am KfW-Start Geld: Kreditnehmer genießen eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent. Die Europäische Union (EU) übernimmt dabei die Garantie für die Rückzahlung der Kredite.

Warum traditionelle Banken oftmals schwierig sind

Einkommen von Selbstständigen sind nicht vorhersehbar. Ein festes monatliches Einkommen ist oftmals nicht vorhanden und Einnahmen können nicht oder nur ungenau vorausgesagt werden. Daraus ergibt sich, das Rücklagen möglicherweise nicht gebildet werden können und der Monat, oder das Jahr, nicht positiv abgeschlossen wird. Spätestens in der BWA SUSA oder in eine Einnahmen-Überschussrechnung wird das offensichtlich. Trotzdem sind diese Daten bei einer klassischen Bankfinanzierung notwendig. Somit sind schwankende oder nicht vorhersehbare Einkommensgrößen ein höher zu bewertendes Risiko und Zahlungsausfälle können nicht ausgeschlossen werden.

Risiken aus der Branche

Egal welche Selbstständigkeit in verschiedensten Branchen ausgeführt wird. Das Einkommen in einigen Branchen ist starken Schwankungen unterlegen und damit nicht vorhersehbar. Das schreckt Geschäftsbanken ab. Damit ist es schwieriger, eine positive Krediteinschätzung zu bekommen.

Schlüsselpersonen

Die Selbstständigkeit im eigenen bzw. selbst gegründeten Unternehmen ist attraktiv, wenn es um Beschlussfassungen geht. Oftmals muss nur der Gründer Entscheidungen treffen. Das führt aber auch dazu, dass ein wie auch immer gearteter Kredit alleine aufgenommen werden muss. Als allein Verantwortlicher liegt eine große Verantwortung auf dem Selbstständigen. Und daraus ergibt sich auch das sog. Schlüsselpersonenrisiko. Kleinere Kredit-Beträge können, bei passenden Rahmenbedingungen, problemlos hergestellt werden. Geht es aber um größere Kredite, wir dieses Risiko oftmals anders bewertet.