Tiny – House Finanzierung
- Keine Grundschuld
- Laufzeiten bis max. 20 Jahre
- 20.000 - 100.000 EUR
- Zinsbindung bis 10 Jahre
- Eigentums- und Pachtgrundstücke - bundesweit
Im Trent – Tiny Häuser (Tiny-Houses) Finanzierung
Wir bringen Sie in Ihr Wunschhaus mit einer Tiny-House Finanzierung. So ein Tiny-House liegt mittlerweile im Trent. Viele Menschen wollen nicht mehr Unsummen für Wohnen ausgeben und bescheiden sich auf das Notwendigste. Dabei ist ein Tiny House durchaus auch luxuriös. Mit dem richtigen Hersteller können Sie Ihr Traum-„Häuschen“ mit vergleichbar bescheidenen Mitteln schlüsselfertig auf Ihr Wunschgrundstück bringen lassen. Ob mobil oder Standortgebunden, spielt dabei keine Rolle. Und mit der richtigen Finanzierung kann Ihr Tiny-House Realität werden.
Für uns spielt es auch keine Rolle, ob Sie ein „Eigentumsgrundstück“ besitzen oder ein „Erbpacht bzw. Mietgrundstück“, am See oder im Wald. Mit der richtigen Tiny-House Finanzierung lassen sich auch Modulhäuser, Trailerhäuser, Containerhäuser oder Hausboote finanzieren.
Oder möchten Sie Ihr Tiny-House im Ausland aufstellen? Kein Problem. Wir benötigen lediglich die Unterlagen zu Ihrem Projekt in deutscher Sprache, um eine Finanzierung herzustellen.
Als Sicherheit wird Ihr Tiny-House Sicherungsübereignet und schon kann es losgehen.
Derzeit können Sie in Deutschland von einem m² – Preis von rd. 2.250 – 2.500 EUR für ein Tiny-House ausgehen. Natürlich können Preise abweichen, je nach Hersteller. Im Schnitt kosten die Häuschen rd. 70.000 EUR in Deutschland, zzgl. Nebenkosten.
In der Regel sorgen durchdachte Konzepte für die optimale Raumnutzung.
Wer mobil sein möchte und sein House auf der Straße bewegen will, muss eine Zulassung für den Straßenverkehr herstellen. Nach bzw. mit der Zulassung muss ein mobiles Tiny-House versichert und versteuert werden. Normalerweise wird dann auch eine TÜV-Plakette notwendig. Ob bewohnt oder nicht, das Haus muss ausreichend versichert werden. Verschiedene Versicherer bieten entsprechende Konzepte an.
Baurechtlich ist zu beachten, was Sie mit ihrem Tiny House vorhaben. Abstellen – dann benötigen Sie eine Abstellgenehmigung.
Nutzung als Ferien- oder Wochenendhaus mit gelegentlicher Nutzung, ohne Baugenehmigung – dann kommt ein Campingplatz in Frage. Der Eigentümer des Campingplatzes kennt sich aus. Am besten mal auf dem Wunschplatz nachfragen. Oftmals liegen auch für Wochenendhäuschen Genehmigungen vor.
Für die Nutzung auf einem Privatgrundstück wird i.d.R. eine Genehmigung erforderlich. Aus rechtlicher Sicht ist eine Dauernutzung als Hauptwohnsitz die komplizierteste Nutzungsart. Dann gelten Bauvorschriften und es gilt eine Genehmigungspflicht. Es gelten die Landesbauordnung und Vorschriften aus dem Baugesetzbuch, sowie Flächennutzungspläne, Bebauungspläne etc. Es kann auch sein, dass durch Landesvorschriften eine Genehmigungsfreiheit entsteht. Also nur eine Anmeldungspflicht besteht. Darüber kann Ihnen Ihr Tiny-House Hersteller mehr Informationen geben.
Das Grundstück für ein Tiny-House muss erschlossen sein. D.h. Sie müssen bei Erwerb oder Pacht eines Grundstücks auf die Erschließung achten. D.h. am besten mit der Gemeinde sprechen um alle Widrigkeiten auszuschließen.
Ist alles geklärt, dann mit uns Ihre persönliche Tiny-House Finanzierung herstellen.
Was benötigen wir von Ihnen? Finanzierung zu TOP Konditionen
Um für Sie tätig werden zu dürfen, benötigen wir Ihr Einverständnis. Dazu haben wir einen Darlehensvermittungsvertrag für Sie zum Download bereitgestellt. Dieses Formular benötigen wir von Ihnen unterschrieben zurück, spätestens dann, wenn wir eine Beratung vornehmen sollen. Ferner können Sie auch die entsprechenden vorvertraglichen Informationen zur Baufinanzierung auf unserer Homepage downloaden.
Bezüglich des Datenschutzes arbeiten wir nach den aktuellen Datenschutzrichtlinien, die auf unserer Homepage unter www.deugefin-gmbh.de/datenschutz veröffentlicht sind.