Zum Inhalt springen
 

Risikohinweise

Allgemeine Risiken einer Kapitalanlage

Neben speziellen Risiken (siehe unten) existieren allgemeinen Risiken der Kapitalanlage. Einige dieser Risiken sind hier und im Folgenden beschrieben.

Währungsrisiko

Wird ein Fremdwährungsgeschäft getätigt, so hängt der Ertrag bzw. die Wertentwicklung dieses Geschäfts stark von der Entwicklung des Wechselkurses der Fremdwährung zum Euro ab. Die Änderung des Wechselkurses kann den Ertrag und den Wert des Investments daher vergrößern oder vermindern. Bei Finanzprodukten, die in einer anderen Währung als Euro notieren, kommt zum allgemeinen Kursrisiko immer (zumindest) auch das Währungsrisiko hinzu. Damit vergrößert sich das Risiko der Veranlagung insgesamt. Ein Währungsrisiko besteht in der Regel bei allen Emittenten, die wirtschaftlich auf Märkten mit Fremdwährung agieren, auch, wenn der Kurs des Finanzproduktes nicht in der Fremdwährung notiert.

Länderrisiko

Das Länderrisiko ist unter anderem das Bonitätsrisiko eines Staates. Droht dem betreffenden Staat ein politisches oder wirtschaftliches Risiko, so kann dies negative Auswirkungen auf alle in diesem Staat ansässigen Wirtschaftstreibenden (insb. Emittenten) haben. Bei Staatsobligationen in fremder Währung tritt dem Währungsrisiko noch zusätzlich das Länderrisiko hinzu. Das Länderrisiko schlägt aber auch auf andere Finanzprodukte (z. B. Aktien) durch. Einem besonderen Länderrisiko unterliegen etwa Investments von Gesellschaften, die in Märkten mit höheren rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Risiken (insb. Südosteuropa, Russland, Südamerika, Afrika, Indien, China etc.) investieren. Auch das Länderrisiko kann einen Totalverlust des Kapitals nach sich ziehen. Das Länderrisiko kann auch rechtliche Risiken nach sich ziehen, indem der ausländische Anleger weniger Rechte als ein inländischer Anleger bei einem vergleichbaren inländischen Investment genießt.

Liquiditätsrisiko

Die Möglichkeit, ein Investment jederzeit zu marktgerechten Preisen zu verkaufen bzw. glattzustellen, wird allgemein Handelbarkeit (= Liquidität) genannt. Von einem liquiden Markt kann z. B. dann gesprochen werden, wenn ein Anleger seine Wertpapiere verkaufen kann, ohne dass schon ein durchschnittlich großer Verkaufsantrag (gemessen am marktüblichen Umsatzvolumen) zu spürbaren Kursschwankungen führt, und nicht bzw. nur auf dem deutlich niedrigeren Niveau abgewickelt werden kann. Bei sog. „marktengen Titeln“ und geringer Börsenkapitalisierung können bereits mit vergleichsweise geringerem Transaktionsvolumen starke Kursschwankungen ausgelöst werden. Die Investition in derartige Titel ist daher besonders riskant.

Bonitätsrisiko

Unter Bonitätsrisiko versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Partners (Emittenten), d. h. eine mögliche Unfähigkeit zur termingerechten oder endgültigen Erfüllung seiner Verpflichtungen, wie etwa Dividendenzahlung, Zinszahlung, Tilgung etc. Alternative Begriffe für das Bonitätsrisiko sind das Schuldner- oder Emittentenrisiko. Das Bonitätsrisiko ist aber auch bei Garantiestellern von Bedeutung. Das Bonitätsrisiko des Emittenten schlägt sich auf den Wert eines Finanzproduktes nieder. Die Zahlungsunfähigkeit des Emittenten führt regelmäßig zu einem Totalverlust.

Zinsrisiko

Das Zinsrisiko ergibt sich aus möglichen zukünftigen Veränderungen des Marktzinsniveaus. Das Marktzinsniveau wirkt sich, direkt oder indirekt, praktisch immer auf den Kurs bzw. Ertrag von Finanzprodukten aus.

Kursrisiko

Unter Kursrisiko versteht man die möglichen Wertschwankungen einzelner Investments mit einem laufend errechneten/gebildeten Wert (Kurs). Kurse können steigen, fallen oder stagnieren. Das Kursrisiko kann bei Verpflichtungsgeschäften (z. B. Devisentermingeschäften, Futures, Schreiben von Optionen) auch eine Besicherung (Margin) notwendig machen bzw. deren Betrag erhöhen, d. h. weitere Liquidität binden. Das Kursrisiko ist grundsätzlich bei allen Finanzprodukten gegeben. Generell gilt, dass Kurssteigerungen in der Vergangenheit kein Indiz für die zukünftige Entwicklung des Kurses sind. Die zukünftige Entwicklung ist nicht vorhersehbar. Ein Kursrisiko besteht selbst bei gleichbleibenden oder verbesserten Fundamentaldaten des Emittenten, weil in die Kursbildung auch irrationale Faktoren und Erwartungen der Marktteilnehmer einfließen, die nicht vorhersehbar sind.

Risiko des Totalverlusts

Unter dem Risiko des Totalverlusts versteht man das Risiko, dass ein Investment vollständig wertlos werden kann, z. B. aufgrund seiner Konstruktion als befristetes Recht. Bei Veranlagungsprodukten mit einem bestimmten Kurs ist das Risiko des Totalverlusts ein Unterfall des allgemeinen Kursrisikos (Kurswert null bzw. Einstellung des Handels). Das Risiko des Totalverlusts bei Einzelinvestments ist dementsprechend höher. Das Totalverlustrisiko umfasst auch den Verlust der aufgewendeten Transaktionskosten.

Besondere Risiken beim Kauf von Finanzinstrumenten auf Kredit

Der Kauf von Finanzinstrumenten auf Kredit stellt generell ein erhöhtes Risiko dar. Der aufgenommene Kredit muss, unabhängig vom Erfolg des Investments, zurückgeführt werden. Die Kreditkosten schmälern außerdem den Ertrag und damit die Gewinnchancen ganz erheblich. Insbesondere für Privatanleger ist von fremdfinanzierten Veranlagungen dringend abzuraten.

Steuerliche Risiken

Die Auswirkungen des Erwerbs eines Investments auf die persönliche Steuersituation des Anlegers muss der Anleger jeweils mit seinem Steuerberater abklären. Der Berater/Vertriebspartner ist nicht befugt, Auskünfte über die steuerrechtliche Behandlung eines Investments zu erteilen – ausgenommen solche, die sich bereits in den Prospekten finden. Die steuerliche Behandlung eines Investments kann sich nachträglich derart ändern, dass anfangs bestehende Steuervorteile später wegfallen.

Inflationsrisiko

Das Inflationsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der Kunde oder die Anlagegesellschaft infolge einer Geldentwertung einen Vermögensschaden erleidet. Dem Risiko unterliegt zum einen der Realwert des vorhandenen Vermögens, zum anderen der reale Ertrag, der mit dem Vermögen erwirtschaftet werden soll. Das Inflationsrisiko besteht daher auch bei Investitionen auf dem Kapitalmarkt.

Spezielle Risiken von Investmentfonds und ETFs (Exchange Traded Funds)

Offene Investmentfonds sind ein von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltetes Sondervermögen, das in Wertgegenständen wie Aktien, Anleihen (Renten), Immobilien, Rohstoffen und/oder Derivaten angelegt wird.

Exchange Traded Funds („ETFs“) sind börsengehandelte offene Investmentfonds, die die Wertentwicklung eines Index – wie beispielsweise des DAX – nachbilden. Sie werden auch als passive Indexfonds bezeichnet. Im Gegensatz zu aktiven Anlagestrategien ist eine passive Anlagestrategie darauf ausgerichtet, einen Vergleichsindex nicht zu übertreffen, sondern diesen bei möglichst geringen Kosten nachzubilden.

Die Kapitalanlage in ETFs unterliegt den allgemeinen Risiken der Kapitalanlage. Darüber hinaus können auch diese spezifischen Risiken zum Tragen kommen:

Kursrisiko

ETFs tragen das Kursrisiko ihrer zugrunde liegenden Indizes. Das Risiko-Rendite-Profil von ETFs und ihrer zugrunde liegenden Indizes sind nahezu deckungsgleich. Fällt der DAX z. B. um 10 %, so wird der Kurs eines den DAX abbildenden ETFs ebenfalls um rund 10 % fallen.

Risikokonzentration

Das Anlegerrisiko steigt mit einer zunehmenden Spezialisierung eines ETF etwa auf eine gewisse Region, Branche oder Währung.

Wechselkursrisiko

Sofern der dem ETF zugrunde liegende Index nicht in der Währung des ETF notiert, hat der ETF ein Wechselkursrisiko. Bei einer Abschwächung der Indexwährung gegenüber der ETF-Währung kann die Wertentwicklung des ETFs negativ beeinflusst werden.

Replikationsrisiko

Bei ETFs kann es zu Abweichungen zwischen dem Wert des Index und des ETFs kommen („Tracking Error“), dem sogenannten Replikationsrisiko. Dieser Tracking Error kann über den durch die ETF-Gebühren bedingten Unterschied in der Wertentwicklung hinausgehen. Eine solche Abweichung kann z. B. durch Barbestände, Neugewichtungen, Kapitalmaßnahmen, Dividendenzahlungen oder die steuerliche Behandlung von Dividenden verursacht werden.

Kontrahentenrisiko

Dieses Risiko existiert bei synthetisch replizierenden ETF. Sollte ein Kontrahent seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, kann es zu Verlusten für den Anleger kommen.

Risiko der Übertragung oder Kündigung des Sondervermögens

Unter gewissen Voraussetzungen ist sowohl die Übertragung des Sondervermögens auf ein anderes Sondervermögen als auch die Kündigung der Verwaltung durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft möglich. Im Falle der Übertragung kann die fortgesetzte Verwaltung zu schlechteren Konditionen stattfinden. Im Falle der Kündigung besteht das Risiko (zukünftiger) entgangener Gewinne.

Außerbörslicher Handel

Wenn ETFs und deren zugrunde liegende Komponenten an unterschiedlichen Börsen mit abweichenden Handelszeiten gehandelt werden, besteht das Risiko, dass Geschäfte in diesen ETFs außerhalb der Handelszeiten der jeweiligen Komponenten durchgeführt werden.

Wertpapierleihe

Ein Investmentfonds kann zur Renditeoptimierung Wertpapierleihegeschäfte eingehen. Kann ein Entleiher seiner Verpflichtung zur Rückgabe nicht nachkommen und hat die gestellte Sicherheit an Wert verloren, so drohen dem Investmentfonds Verluste.

Spezielle Risiken von ETC (Exchange Traded Commodities)

ETC sind Schuldverschreibungen, die an die Wertentwicklung von Rohstoffen gekoppelt sind. Es handelt sich um Schuldverschreibungen, die an der Börse gehandelt werden. Das in einen ETC investierte Kapital ist kein Sondervermögen, das im Falle einer Insolvenz des Emittenten geschützt ist. Im Vergleich zu einem (physischen) ETF hat der Anleger beim ETC somit ein Emittentenrisiko.

Emittentenrisiko

ETCs werden in Form von Schuldverschreibungen angeboten. Somit sind sie mit einem sogenannten Emittentenrisiko verbunden. Das bedeutet: Der Emittent als Schuldner kann ausfallen.

Preisänderungsrisiko

Der Wert von ETCs hängt von der Entwicklung des Rohstoffwerts ab, der als Basis zugrunde liegt. Mit seinen Schwankungen verändert sich auch der Preis des Wertpapiers. Diese Schwankungen des Basiswerts wiederum werden im Fall von Rohstoffen von vielen verschiedenen Faktoren ausgelöst, die sich auf den Marktpreis auswirken und ihn letztlich bestimmen. So können Veränderungen politischer Rahmenbedingungen in einem Land die Preise eines dort gewonnenen Rohstoffs ebenso beeinflussen wie Absprachen, die Kartelle von Rohstoffproduzenten untereinander treffen. Ein Totalverlust Ihres in eine solche Anlage investierten Geldes ist daher nie auszuschließen.

Währungsrisiko

ETCs können auf Fremdwährungen lauten. Viele Rohstoffe – beispielsweise Edelmetalle – werden weniger in Euro gehandelt, sondern hauptsächlich in US-Dollar. Damit können hier Fremdwährungsrisiken auf den Anleger zukommen.

Spezielle Risiken der Finanzportfolioverwaltung

Der Vermögensverwalter legt die Vermögenswerte des Kunden im Rahmen der vom Kunden gewählten standardisierten Anlagestrategie nach eigenem Ermessen in Finanzinstrumente an. Für die Investitionen von Vermögenswerten des Kunden in das jeweilige Finanzinstrument gelten die spezifischen Chancen und Risiken, die sich bei jeder Anlage in dieses bestimmte Finanzinstrument bzw. in diese Assetklasse ergeben können. Hierzu zählen z. B. Bonitätsrisiken, Marktrisiken, unternehmerische Risiken, Währungsrisiken usw. Darüber hinaus ergeben sich folgende Risiken:

Managementrisiko

Die Entwicklung der vom Kunden gewählten Vermögensverwaltung hängt u. a. von der Eignung der handelnden Personen und den richtigen Anlageentscheidungen zum richtigen Zeitpunkt ab. Ein Austausch oder Wechsel der beim Vermögensverwalter handelnden Personen kann nicht ausgeschlossen werden. Der Kunde hat daher keine Gewähr, dass die handelnden Personen, die zu Beginn der Vermögensverwaltung tätig sind, diese Tätigkeit dauerhaft für den Vermögensverwalter ausüben.

Da Anlageentscheidungen größtenteils von einer subjektiven Beurteilung zukünftiger Entwicklungen abhängen, die nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden können, besteht das Risiko, dass der Vermögensverwalter Anlageentscheidungen trifft, die zu einer negativen Wertentwicklung des Portfolios führen können.

Keine vorherige Information des Kunden

Der Kunde erteilt dem Vermögensverwalter im Rahmen der Vermögensverwaltung eine Vollmacht, ihn bei Anlageentscheidungen bezüglich bestimmter Finanzinstrumente zu vertreten. Der Kunde wird vor der Anlageentscheidung nicht darüber informiert, in welche Finanzinstrumente der Vermögensverwalter investieren wird. Vielmehr wird der Vermögensverwalter im Rahmen des ihm durch die Anlagestrategie eingeräumten Ermessens ohne vorherige Einholung von Weisungen des Kunden die Anlageentscheidungen für dessen Rechnung treffen.

Keine Disponibilität über Vermögenswerte

Dem Kunden ist es während der Laufzeit der standardisierten Vermögensverwaltung i. d. R. nicht möglich, dem Vermögensverwalter oder der depotführenden Stelle des Verwaltungsdepots Weisungen zu den verwalteten Vermögenswerten zu erteilen, insbesondere einen Kauf oder Verkauf von einzelnen Fonds oder Fondsanteilen des Vermögensverwaltungsdepots zu beauftragen. Die Verfügungsbeschränkung erfolgt bei der standardisierten Vermögensverwaltung mit dem Ziel, die Vermögensstruktur, d. h. die anteilsmäßige Aufteilung der Vermögenswerte, bei allen Kunden mit gleicher Anlagestrategie gemäß dem dafür geltenden Musterportfolio gleichzuhalten, um eine effiziente Strukturierung der jeweiligen Vermögen zu den Allokationsterminen zu gewährleisten.

Mindestzahlungsbeträge

Für Ein- und Zuzahlungsbeträge können vom Vermögensverwalter bestimmte Mindestbeträge festgelegt sein. Diese können variieren. Unterhalb dieser festgelegten Mindestzahlungsbeträge ist eine Erstanlage in die standardisierte Vermögensverwaltung bzw. eine Zuzahlung auf ein bereits vorhandenes Vermögensverwaltungsdepot zur Anlage weiterer, von der Vermögensverwaltung umfasster Werte nicht möglich.

Anlegertyp, vorzeitige Kündigung

Eine Vermögensverwaltung ist grundsätzlich nicht für Kunden geeignet, die einen kurzfristigen Anlagehorizont aufweisen, kurzfristige Gewinnerzielung anstreben oder nicht bereit sind, Kursrisiken zu tragen. Eine Kündigung des Vermögensverwaltungsvertrages vor Ablauf des empfohlenen Anlagehorizonts kann ungünstige Auswirkungen auf die verfolgte Anlagestrategie und damit negative finanzielle Folgen für den Kunden haben.

Liquidität, Veräußerungsverlustrisiken

Der Kunde kann während der Laufzeit der Vermögensverwaltung über die verwalteten Vermögenswerte i. d. R. nur durch die Erteilung von Überweisungsaufträgen verfügen, die auf einen bestimmten Betrag lauten bzw. durch Ein-/Zuzahlung eines bestimmten Betrages auf sein Depotkonto. Im Fall der Erteilung eines entsprechenden Überweisungsauftrages durch den Kunden wird der Vermögensverwalter i. d. R. spätestens zum nächsten im Vermögensverwaltungsvertrag festgelegten Allokationstermin den eingezahlten Betrag gemäß der vertraglich vereinbarten Anlagestrategie anlegen bzw. die verwalteten Vermögenswerte des Kunden ganz oder anteilig verkaufen, um den Auszahlungsbetrag bereitzustellen. Aufgrund der ggfs. erfolgenden Einhaltung des nächsten Allokationstermins durch den Vermögensverwalter kann es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Ausführung kommen.

Der Verkauf der im Rahmen der Vermögensverwaltung gehaltenen Vermögenswerte kann aufgrund fehlender Nachfrage, einer besonderen Marktsituation, und/oder aufgrund der Art und Ausgestaltung des Finanzinstruments eingeschränkt sein. Bei der Veräußerung der Anlagewerte kann es u. a. durch Kursschwankungen dazu kommen, dass die Verkaufserlöse ggfs. unter den ursprünglich investierten Summen liegen. Bei kurzfristigem Kapitalbedarf können daher durch den Verkauf Verluste realisiert werden. Auch können die Kurse bis zum nächsten Allokationstermin steigen oder fallen, sodass der Kunde ggfs. beim Kauf einen höheren Betrag aufwenden muss oder beim Verkauf einen niedrigeren Betrag erhält.

Keine Erfolgsgewähr, Vergleichsgröße/Benchmark

Im Rahmen der Anlagegrundsätze kann mit dem Vermögensverwalter eine Vergleichsgröße (Benchmark) vereinbart werden. Diese Vergleichsgröße stellt nur einen Indikator dar, der es dem Kunden ermöglichen soll, die Leistung des Vermögensverwalters zu bewerten. Der Vermögensverwalter schuldet im Rahmen des Vermögensverwaltungsvertrages jedoch weder die Erreichung dieser Vergleichsgröße noch die Erzielung eines sonstigen wirtschaftlichen Erfolgs oder steuerlichen Vorteils.

Schwankungen im Musterportfolio außerhalb der Allokationstermine

Im Rahmen der beauftragten standardisierten Vermögensverwaltung wird die Einhaltung der vereinbarten Anlagegrundsätze nur zu bestimmten, im Vorfeld vereinbarten Allokationsterminen gewährleistet. Außerhalb der Überprüfungstermine kann es aufgrund von Marktschwankungen zu Überschreitungen der festgelegten Anlagegrundsätze kommen, da Anpassungen vom Vermögensverwalter i. d. R. erst zum nächsten Allokationstermin vorgenommen werden.

Abweichungen und Änderungen von Einzeldepotwerten

Das Vermögen des Kunden wird ausschließlich standardisiert nach den im Vorfeld festgelegten Anlagegrundsätzen angelegt. Die gewählte Anlagestrategie bildet die Grundlage des Vermögensverwalters für die Strukturierung des Kundenvermögens. Einzelne Portfoliobestandteile und deren Gewichtung können sich deshalb im Rahmen der gewählten standardisierten Anlagestrategie ändern.

Die Anlagestrategie und die danach erfolgende Gewichtung der Portfoliobestandteile orientiert sich i. d. R. an einem bestimmten Risikomaßstab, der für das Gesamtportfolio des Kunden durchschnittlich einzuhalten ist. Solange der für die jeweilige Anlagestrategie festgelegte Risikomaßstab in Bezug auf das Gesamtportfolio eingehalten ist, können deshalb einzelne Vermögenswerte im Portfolio ggfs. auch ein höheres Risikomaß anstreben.

Portfolioentwicklung

Die Wertentwicklung des Portfolios ist immer abhängig von der Marktentwicklung. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen bezüglich der Vermögensverwaltung oder der Anlagestrategie sind kein verlässlicher Indikator für deren künftige Wertentwicklung. Infolge von Markt, Devisen und Kursänderungen kann es zu Wertschwankungen kommen. Kursverluste bei einzelnen Finanzinstrumenten des für den Kunden verwalteten Portfolios können die Entwicklung des Gesamtportfolios negativ beeinflussen. Je kürzer der Anlagezeitraum, desto stärker fallen kurzfristige Marktänderungen ins Gewicht.

Einbeziehung Dritter

Der Vermögensverwalter ist berechtigt, sich bei der Auswahl der Finanzinstrumente für die Vermögensverwaltung durch Dritte beraten zu lassen und den von ihm beauftragten Berater jederzeit nach eigenem Ermessen auszutauschen bzw. zu ersetzen. Der Kunde hat daher keine Gewähr, dass der Berater, der zu Beginn der Vermögensverwaltung beauftragt ist, diese Tätigkeit dauerhaft ausübt. Der vom Vermögensverwalter beauftragte Dritte erhält für seine Tätigkeit einmalige und/oder laufende Provisionszahlungen.

Der Vermögensverwalter bedient sich bei der Anbahnung der Vermögensverwaltungsverträge im Regelfall Dritter (Vermittler, Berater). Diese Dritten erhalten für ihre Tätigkeit einmalige und/oder laufende Provisionszahlungen, sodass für sie ein Anreiz bestehen kann, dem Kunden den Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages zu empfehlen.

Kosten/Gebühren

Die im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung, der Depotführung und den Transaktionen anfallenden Gebühren und ggfs. sonstigen vertraglich vereinbarten Kosten und Entgelte, insbesondere die Transaktionskostenpauschale der depotführenden Stelle, können den Gewinn des Kunden mindern, da die Kosten vor Erreichung der Gewinnschwelle erst abgedeckt sein müssen bzw. eventuelle Verluste erhöhen.

Bei geringen Sparplanraten und/oder Einmalanlagen kann sich die Kostenquote überproportional zum Nachteil des Kunden auswirken.